Geschäftsordnung der 38er

Geschäftsordnung der Gesellschaft 1938 Krefeld-Oppum e.V.

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Präambel

Nachfolgende Geschäftsordnung regelt die Arbeits- und Verfahrensweise des Vorstands der Gesellschaft 1938 Krefeld-Oppum e.V. gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung. Es werden darin die Aufgaben im Rahmen der Gesamtverantwortung des Vorstands auf die einzelnen Vorstandsmitglieder verteilt.

Die Geschäftsordnung wird vom Vorstand beschlossen, geändert und aufgehoben. Sie ist den Mitgliedern bekannt zu geben. Der Vorstand ist für die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke verantwortlich. Er setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und ist dieser zur Rechenschaft verpflichtet.

Die Arbeit des Vorstands erfolgt zum Wohle des Vereins und um ein harmonisches und aktives Miteinander der Mitglieder zu gewährleisten. Im Vordergrund der Arbeit steht der Karneval insbesondere in Oppum für Jung und Alt.

Die Benennung der Ämter des Vorstands ist allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die Verwendung männlicher Sprachformen begrenzt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle rechtsgültigen Varianten der Geschlechtseintragung.

§ 1 Einberufung

Der 1. Vorsitzende ruft bei Bedarf, oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es begehren, eine Vorstandssitzung ein. Die Einberufung erfolgt formlos. Regelmäßige Vorstandssitzungen sollen einmal im Monat stattfinden. Der Termin soll auf der vorherigen Vorstandssitzung vereinbart werden.

§ 2 Tagesordnung

Die Tagesordnung umfasst mindestens folgende Themen:

  • Begrüßung
  • Posteingang seit der letzten Vorstandssitzung
  • Offene Punkte der Aufgabenliste bzw. des Protokolls
  • Sonstiges / Verschiedenes

Die Tagesordnung gilt hiermit als bekannt gegeben. Anträge sind noch während der Vorstandssitzung mündlich möglich.

§ 3 Sitzungsverlauf

Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der Stellvertreter, leitet die Sitzung. Die Vorstandssitzung ist nicht öffentlich. Der Vorstand kann durch Beschluss die Öffentlichkeit herstellen. Mitglieder des Vereins sind jederzeit zur Teilnahme berechtigt.

§ 4 Befangenheit

An Beschlüssen über Gegenstände und Sachverhalte an denen einzelne Vorstandsmitglieder direkt oder indirekt persönlich beteiligt sind, dürfen diese nicht teilnehmen. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand über die Ausschließung.

§ 5 Abstimmung

Stimmberechtigt sind alle gewählten Mitglieder des Vorstands sowie die von ihm benannten Beisitzer. Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen. Entscheidungen des Vorstands werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

§ 6 Niederschrift

Über die Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift soll auf dem nächsten Mitgliederstammtisch veröffentlicht werden. Einsichten in die Protokolle dürfen von Mitgliedern der Gesellschaft jederzeit eingefordert werden.

§ 7 Aufgabenverteilung

Die Aufgaben des 1. Vorsitzenden umfassen insbesondere:

  • Durchführung und Leitung von Versammlungen und des Stammtischs
  • Koordination der Vorstandsarbeit
  • Planung und Organisation von Karnevalssitzungen
  • Planung sonstiger Veranstaltungen

Er wird durch den 2. Vorsitzenden vertreten.

Die Aufgaben des 2. Vorsitzenden umfassen insbesondere:

  • Überwachung der Durchführung von Beschlüssen
  • Planung / Organisation des Altweibertreibens
  • Planung und Organisation der Hoppeditzbeerdigung

Er wird durch den 1. Vorsitzenden vertreten.

Die Aufgaben des Präsidenten umfassen insbesondere

  • Planung und Organisation der Teilnahme an Karnevalsumzügen
  • Moderation von Veranstaltungen
  • Ehrungen
  • Repräsentation
  • Überwachung der Außenwirkung des Vereins und seiner Mitglieder

Er wird durch den Geschäftsführer vertreten.

Die Aufgaben des Geschäftsführers umfassen insbesondere

  • Führung der Mitgliederliste und der Ehrenliste
  • Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes und der DSGVO
  • Verfassung von Protokollen und Niederschriften
  • Versand von Einladungen
  • Versand von Beitragsrechnungen
  • Allgemeiner Schriftverkehr
  • Stellung von Anträgen / Einholung von Genehmigungen
  • Posteingang
  • Führung der Geschäftsstelle
  • Führung der Aktivitätenliste
  • Planung und Organisation des Ehrenabends

Er wird durch den Präsidenten vertreten.

Die Aufgaben des Schatzmeisters umfassen insbesondere

  • Planung und Organisation der Flüstertüte
  • Kassieren von Beiträgen
  • Versand von Rechnungen und Mahnungen
  • Kontoführung; Führung der Kasse und Erstellung des Kassenberichts
  • Buchführung
  • Zahlungsverkehr
  • Führung der Inventarliste
  • Budgetplanung
  • Erstellung der notwendigen Steuererklärung

Er wird durch den 2. Vorsitzenden vertreten.

Der Vorstand kann bis zu vier stimmberechtigte Beisitzer für die Dauer von einem Jahr benennen. Einzelne Aufgaben der Vorstandsmitglieder können auf einen Beisitzer übertragen werden. Das jeweilige Vorstandsmitglied ist der Mitgliederversammlung weiter für die Erledigung der Aufgabe verantwortlich.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 19.11.2018 in Kraft.